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Informationen zur Mitgliedschaft

Aktueller Hinweis

Die BürgerWIND Westfalen eG nimmt aktuell keine neuen Mitglieder auf. Sobald die Genossenschaft ihrer Pforten für weiteres Kapital öffnet, werden die bestehenden Mitglieder und die Öffentlichkeit rechtzeitig über die Medien informiert.

Mitgliedschaft 

Grundsätzlich gilt: Mitglied der Genossenschaft wird man bereits ab einem Geschäftsanteil von 500 €. Pro Mitglied gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro. Nach der Zustimmung des Vorstandes erhält jedes Mitglied eine Mitteilung über die Aufnahme in die Genossenschaft.

Ab dem Zeitpunkt der Eintragung in die Mitgliederliste können Sie Ihre Rechte als Mitglied der Genossenschaft wahrnehmen und sind im Folgequartal der Einzahlung des Geschäftsanteils nach den Vorgaben der Genossenschaftssatzung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Genossenschaft beteiligt und somit dividendenberechtigt.

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Kündigung

Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Zu beachten ist hier eine Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Geschäftsjahresende. Das Genossenschaftskapital wird nach Ablauf der Kündigungsfrist wieder ausgezahlt und entspricht außer bei negativem Geschäftsverlauf der bei Beginn eingezahlten Summe. Die Auszahlung kann jedoch erst unmittelbar nach der Generalversammlung erfolgen, welche dem Ende des Geschäftsjahres folgt, zu dem fristgerecht gekündigt wurde. Dies ist in der Regel im Juni/ Juli des Folgejahres der Fall. Folglich erhalten Sie rund 2,5 Jahre nach Kündigung Ihr Kapital zurück. Ihr Kapital ist damit nur mittelfristig gebunden und eine Kündigung vertraglich geregelt. 
 

Übertragung der Anteile

Darüber hinaus ist es jederzeit ohne eine Frist möglich, die Geschäftsanteile der Genossenschaft auf eine andere Person zu übertragen, die der Genossenschaft beitreten möchte.

Hinweise zur Übertragung von Genossenschaftsanteilen

Wenn Sie Ihre Beteiligung an der BürgerWIND Westfalen eG ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen möchten, finden Sie hier die Informationen zum richtigen Vorgehen. Wenn Sie Anteile übertragen möchten, schreiben Sie uns bitte eine Email oder rufen Sie uns an.

Informationen zur Übertragung

Satzung

Bitte lesen Sie die Satzung aufmerksam durch; sie beschreibt detailliert, welche Rechte und Pflichten Sie als Mitglied haben, wie die einzelnen Organe der Genossenschaft zusammengesetzt sind und nach welchen Maßgaben mit Ihrem eingezahlten Geschäftsanteil verfahren wird.

Zur Satzung 

Freistellungsauftrag

Wenn Sie wünschen, dass wir von Ihrer Dividende keinen Steuerabzug vornehmen, benötigen wir einen unterschriebenen Freistellungsauftrag. Bitte beachten Sie die geltenden Höchstgrenzen und weiteren Vorgaben für Freistellungsaufträge. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater. Bitte nutzen Sie das nachfolgende Formular:

Änderung Ihrer persönlichen Daten

Haben sich bei Ihnen persönlichen Daten geändert (Name, Anschrift, Kontoverbindung, Steuerdaten etc.), so können Sie uns diese Information einfach über unsere Kontaktseite zukommen lassen.

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